Unsere AGB

1. Gastaufnahmevertrag

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und bestätigt wurde. Der Gastaufnahmevertrag ist ebenfalls abgeschlossen, falls eine schriftliche Bestätigung aus Zeitgründen nicht möglich war und das Zimmer mündlich bestellt wurde. Evtl. Anzahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der schriftlichen Bestätigung zu leisten.

2. Bereitstellung

Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 16.00 Uhr zur Verfügung.

Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 19.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten, es sei denn, dass dieses ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel berechtigt sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.

3. Um- und Abbestellung Logis – Individualgast

Das Hotel Kreuz wird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Bis zur anderweitigen Vermietung der Zimmer hat der Gast für die Dauer des Vertrages folgende Anteile des vereinbarten Übernachtungspreises an das Hotel zu bezahlen:

80% vom vereinbarten Appartement-Mietpreis im Longstaybereich,
80% vom vereinbarten Hotelzimmer Logispreis,
70% vom vereinbarten Halbpension & Logispreis
60% vom vereinbarten Vollpensions- & Logispreis,

jeweils inklusive gesetzlich gültiger Umsatzsteuer.

4. Haftung

Gäste des Hotels haften dem Hotel im vollen Umfang für durch sie verschuldete Schäden.

Wird das Hotel durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Wir werden uns jedoch bemühen, gleichwertigen Ersatz zu beschaffen.

Das Hotel haftet dem Gast nach den Bestimmungen des BGB für Beschädigungen oder Verlust von eingebrachten Sachen des Gastes soweit beides in den Verantwortungsbereich des Hotels fällt (das 100fache des Zimmerpreises, maximal 3.500 Euro). Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird gemäß §701 BGB nur bis zum Betrage von 800 Euro gehaftet. Es sei denn, Wertgegenstände und Bargeld wurden ordnungsgemäß im Hotelsafe verschlossen. Geld ist offen gegen Quittung zu hinterlegen.

Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung von dem Gast, einem Begleiter des Gastes oder einer Person, die der Gast bei sich aufgenommen hat, oder durch die Beschaffenheit der Sachen oder durch höhere Gewalt verursacht wurde.

Bei der Benutzung aller Einrichtungen im Gesamtunternehmen sind die entsprechenden Sicherheitsvorschriften bzw. -ordnungen zu beachten. Kinder und Jugendlichen haben dort nur Zutritt in Begleitung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigter. Bei Unfällen haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Abreise

Das Zimmer ist am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu räumen. Bei Überschreiten dieses Termins ist das Hotel berechtigt, dieses Zimmer als Tageszimmer abzurechnen.

6. Verbindlichkeit von Angeboten

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.

Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer nach Vertragsabschluss gehen zu Lasten des Gastes.

7. Zahlungen

Gastrechnungen sind spätestens am Abreisetag ohne Abzug zu begleichen.

Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarung übersandte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar.

Alle Rechnungsbeträge, die entgegen den vorstehenden Vereinbarungen später bezahlt werden, sind mit 1% pro Monat zu verzinsen.

8. Weckaufträge

Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.

9. Fundsachen

Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrungspflicht von 2 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

10. Post- und Warensendungen

Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung am Empfang. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

11. Mündliche Vereinbarungen

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

12. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Gammertingen.